Montag, 18. Januar 2021
23.12.2020
Heilmittelpraxen haben hohe Priorität bei Corona Impfung
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Coronavirus-Impfverordnung vorgestellt. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge Menschen eine Corona-Schutzimpfung angeboten werden kann. Zum Schutz der Schwächsten wurde laut Bundesminister Spahn eine Priorisierung vorgenommen.
Die Mitarbeiter in unseren Heilmittelpraxen werden gemäß § 3 Ziffer 5 der Impfverordnung mit „hoher Priorität“ eingestuft und sind damit grundsätzlich den Arztpraxen gleichgestellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Praxen müssen dem Impfzentrum eine Bescheinigung über die Tätigkeit in der Heilmittelpraxis vorlegen, um diese Prioritätsstufe nachzuweisen.
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